Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre verlängert wird

386. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre verlängert wird

Aufgrund des § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes ? GTG, BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2015 und durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 3/2014, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 318/2012, wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 2 lautet:

?(2) Das Verbot gemäß § 1 tritt mit Ablauf des 30. November 2018 außer Kraft.?

Oberhauser

BGBl. II Nr. 386/2015

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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