Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird

383. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird

Auf Grund des § 76 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl. II Nr. 256/2005, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

  1. In Z 13 entfällt am Ende das Wort ?und?.

  2. In Z 14 wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 15 und 16 angefügt:

    ?15. Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988, die im Einzelfall 20% übersteigen,
    16. der Pauschbetrag für Werbungskosten gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 iVm § 1 Z 11 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten.?

    2. § 1 Abs. 3 entfällt.

    3. § 2 wird wie folgt geändert:

  3. In Z 1 wird das Wort ?und? am Ende durch einen Beistrich ersetzt.

  4. In Z 2 wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 3 angefügt:

    ?3. steuerfreie Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988, die im Einzelfall 20% übersteigen.?

    4. Der bisherige Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)? und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

    ?(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung für das Kalenderjahr 2005 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2005), BGBl. II Nr. 116/2005, tritt außer Kraft.?

    Schelling

    BGBl. II Nr. 383/2015

    Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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