Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung geändert wird

125. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2015, wird verordnet:

Die Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 180/2012, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge ?als Ausbildungsversuch?.

2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung ?(2)?.

3. § 13 entfällt. Der bisherige § 14 erhält die Bezeichnung ?§ 13.?.

4. Die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 3 treten mit 1. Juni 2016 in Kraft.

Mitterlehner

BGBl. II Nr. 125/2016

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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