Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

31. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 215/2016) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung derRatifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Seychellen 18. Jänner 2017
Tschechische Republik 8. Februar 2017

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge hat die Tschechische Republik am 8. Februar 2017 Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 31 und 32 des...

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