Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Allergeninformationsverordnung geändert wird

249. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Allergeninformationsverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes ? LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2017, wird verordnet:

Die Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 3 lautet:

?(3) Die mündliche Weitergabe der Informationen gemäß § 2 hat durch dafür geschulte Personen zu erfolgen. Der Nachweis über die erfolgte Schulung ist zu dokumentieren.?

2. Der bisherige Text des § 10 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)?; folgender Abs. 2 wird angefügt:

?(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.?

Rendi-Wagner

BGBl. II Nr. 249/2017

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