Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird

194. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen aktualisiert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 ? MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 422/2016, wird kundgemacht:

1. Die Neufassung des Anhangs XIV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 09.06.2017 geregelt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 7 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und der Mitteilung der Kommission 2017/C 183/02 vom 09.06.2017 ergibt.
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