Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

164. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 8, 8a, 24 und 35a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2015, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 200/2009, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 4 wird die Jahreszahl ?2017? durch die Jahreszahl ?2020?ersetzt.

2. § 15 lautet:

?§ 15. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2019 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.?

Mitterlehner

BGBl. II Nr. 164/2017

Bundeskanzleramt -...

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