Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen

162. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 67 Abs.1 der PSA-Sicherheitsverordnung ? PSASV, BGBl. Nr. 596/1994, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 96/2016, wird kundgemacht:

1. Die Neufassung des Anhangs 5 der PSA-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 12.April 2017 geregelt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der
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