Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2018 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2018)

377. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2018 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2018) Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

§ 1. Für das Jahr 2018 werden folgende Mangelberufe, in denen AusländerInnen als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können, festgelegt:

1. Schwarzdecker/innen
2. Fräser/innen
3. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
4. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
5. Dreher/innen
6. Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik
7. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
8. Landmaschinenbauer/innen
9. Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
10. Diplomingenieur(e)innen für Starkstromtechnik
11. Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher/innen
12. Diplomingenieur(e)innen für Datenverarbeitung
13. Dachdecker/innen
14. Techniker/innen mit höherer Ausbildung soweit nicht anderweitig eingeordnet
15. Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
16. Sonstige Techniker/innen für Maschinenbau
17. Elektroinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
18. Bautischler/innen
19. Diplomingenieur(e)innen für Schwachstrom- u. Nachrichtentechnik
20. Sonstige Schlosser/innen
21. Betonbauer/innen
22. Zimmerer/innen
23. Sonstige Spengler/innen
24. Platten-, Fliesenleger/innen
25. Kraftfahrzeugmechaniker/innen
26. Rohrinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
27. Diplomierte/r Gesundheits- und
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