Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019

34. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019

Auf Grund des Bundesgesetzes über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019, BGBl. I Nr. 10/2019, in Verbindung mit § 43 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 ? HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018, wird verordnet:

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 werden Montag, 27. Mai 2019, Dienstag, 28. Mai 2019 und Mittwoch, 29. Mai 2019, festgelegt.

Fristen und Zeitpunkte

§ 2. Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:

08. April 2019 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) ? Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 ? HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 ? HSWO 2014, BGBl. II Nr. 48/2017) ? Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014) ? Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)
09. April 2019 (Tag nach Ablauf des Stichtages) ? Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 HSWO 2014)
10. April 2019 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages) ? Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)
17. April 2019 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag) ? Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014) ? Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)
23. April 2019 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag) ? Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014) ? Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014) ? Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)
26. April 2019 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme) ? Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen
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