Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

201.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

[Änderungstext in deutscher Sprache (Übersetzung), siehe Anlagen]

[Änderungstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Änderungstext in der fehlerberichtigten französischen Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. September 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; mit Ausnahme der in Art. I festgelegten Änderungen des Art. 4 des Protokolls tritt die Änderung gemäß ihrem Art. IV für Österreich mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben bis zum 31. Oktober 2018 folgende weitere Staaten sowie folgende Organisation die Änderung ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:

Australien, Barbados, Belgien, Benin, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Deutschland, Ecuador, Estland, Europäische Union1, Finnland, Frankreich, Gabun, Grenada, Griechenland, Guinea-Bissau, Irland, Kanada...

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