Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 geändert wird

287. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 geändert wird

Auf Grund der §§ 8, 9 und 10 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010), BGBl. I Nr. 9/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2014, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 ? DV), BGBl. II Nr. 165/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 386/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 10a Abs. 7 erhält die Bezeichnung ?(8)?.

2. Nach § 10a Abs. 6 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

?(7) Dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel obliegt bei Notaren und Rechtsanwälten die Prüfung aller für die Erhebung der Immobilienertragsteuer bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse.?

3. In § 10a Abs. 8 tritt an die Stelle der Wortfolge ?nach den vorstehenden Absätzen? die Wortfolge ?nach Abs. 1 bis 4?.

Schelling

BGBl. II Nr. 287/2015

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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