Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend mit der Normenverzeichnisse für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge aktualisiert werden

476. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Normenverzeichnisse für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge aktualisiert werden

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 89/2013, wird kundgemacht:

1. Die Neufassung des Anhangs XVII der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008 betreffend das Verzeichnis der österreichischen Normen und technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die in Ermangelung entsprechender harmonisierter Europäischer Normen für die sachgerechte Umsetzung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wichtig und hilfreich sind, wird in der Anlage mit Stand 1. Dezember 2013 geregelt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 Absatz 1 der Aufzüge-Richtlinie (Richtlinie 95/16/EG zur
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