Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

36. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2013, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 349/2011, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

?(10) Z 8 und Z 14 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 36/2013 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und sind auf Anträge betreffend Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2012/13 anzuwenden.?

2. In Z 8 der Anlage entfällt nach dem Wort ?Blockflöte? der Beistrich und es wird das Wort ?JazzIntrumente? durch das Wort ?Jazzinstrumente? ersetzt.

3. In Z 8 der Anlage (Vienna Konservatorium) wird nach dem Hauptstudiengang ?Instrumental/Gesangspädagogik für Jazz? folgende Zeile angefügt:

?Popmusik (Popinstrumente, Pop-Gesang, Songwriting,Instrumental-/Gesangspädagogik) 8?

4. Z 14 der Anlage lautet:

?14. Jam Music Lab ? Conservatory for Jazz and Popular Music Vienna der Jam Music Lab GmbH

Hauptstudiengang Studiendauer(in Semester)
Gesang 8
Klavier 8
Gitarre 8
Bass 8
Schlagzeug 8
Saxofon 8
Flöte 8
Trompete 8
Posaune 8
Tuba 8
Chromatische Mundharmonika 8
Vio
...

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