Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Austrian Standards plus GmbH

491. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Austrian Standards plus GmbH

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Die Austrian Standards plus GmbH mit Sitz in Heinestraße 38, 1020 Wien, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten gemäß den in der Anlage angegebenen Bereichen.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des...

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