Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird

441. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um zwei Jahre verlängert wird

Auf Grund des § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes - GTG, BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/2005, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT 73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157/2006, wird wie folgt geändert:

§ 2 hat zu lauten:

§ 2. (1) Diese Verordnung trat am 21. Feber 2007 (Datum der Genehmigung des Inverkehrbringens der in § 1 genannten Erzeugnisse durch die zuständige Behörde der Niederlande) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2010 ausser Kraft.

Kdolsky

BGBl. II Nr. 441/2008

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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