Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

400. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008 wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 98/2008 wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Holztechnik samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:

Lehrberuf Lehrzeit in Jahren Verwandter Lehrberuf Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf Lehrjahr Ausmaß
Holztechnik 3 bzw. 3 1/2 bzw. 4 Tischlerei 1. voll
Tischlereitechnik 1. voll
Zimmerei 1. voll
Fertigteilhausbau 1. voll
Produktionstechniker/in 1. voll

2. Bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Tischlerei, Tischlereitechnik, Zimmerei, Fertigteilhausbau und Produktionstechniker/in wird eine Anrechnung der in diesem Lehrberuf absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Holztechnik im vollen Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.

3. Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 treten mit 1. Mai 2009 in Kraft.

4. Die Bestimmungen...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT