Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

71. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitäts-vertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2005 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2006, wird verordnet:

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22. Mai 2007, Mittwoch, 23. Mai 2007, und Donnerstag, 24. Mai 2007, festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

3. April 2007 - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005)
19. April 2007 - Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005) - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)
26. April 2007 - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)
3. Mai 2007 - Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)
8. Mai 2007 - Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005) -
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