Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

491. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 621/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird das Zitat "BGBl. I Nr. 71/2003" durch das Zitat "BGBl. I Nr. 89/2006" ersetzt.

2. In § 2 wird die Zahl "2006" durch die Zahl "2010" ersetzt.

3. § 3 Abs. 1 lautet:

"(1) Ziel der Organisationseinheit ist es, als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG,

1. die Pläne zur Entwicklung sowie Durchführung qualitativ hochwertiger Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (insbesondere Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) einzuhalten;
2. die Auslastung der Infrastruktur im Sinne eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beizubehalten und zu optimieren;
3. die Beteiligungen an Programmen der Europäischen Union und internationalen Kooperationen auszubauen;
4. an einer verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildung-Entwicklungs- und Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Europäischen Union mitzuwirken;
5. in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung einzurichten;
6. das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung zum Thema des "Lebensbegleitenden Lernens" durch Information und Beratung zu erhöhen und zu intensivieren;
7. die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterführung) entsprechend den Anforderungen anzupassen und anzuwenden;
8. den Budgetbedarf in der Projektperiode zu stabilisieren;
9. die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes zu gewährleisten."

4. In § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 werden die Zahlen "2007" jeweils durch die Zahl "2011" ersetzt.

5. In § 14 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

(2) § 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 491/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

6. Die Anlage lautet:

"Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG

1. Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgende: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Rechtsgrundlage des § 11 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003).

Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern - etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen und die Bereitstellung einer funktionalen...

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