Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

439. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 22 und 39 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, wird verordnet:

Die Zeugnisformularverordnung, BGBl. Nr. 415/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 82/2004, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 1 erster Satz entfällt der Klammerausdruck "(Abs. 2)".

2. In § 6 Abs. 1 letzter Satz entfällt die Wendung "zum ......Termin ......".

3. § 6 Abs. 2 entfällt.

4. § 6 Abs. 3 Z 6 lautet:

"6. wenn die Beurteilung in einem oder mehreren Prüfungsgebieten bzw. der Jahresprüfung auf ,,Nicht genügend" lautet: ,,Er/Sie ist gemäß § 40 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Wiederholung folgender Teilprüfungen der Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung/Diplomprüfung/Abschlussprüfung bzw. der Jahresprüfung berechtigt: ..............................................;""

5. § 10 Abs. 2 entfällt.

6. Dem § 12 wird folgender Abs. 10 angefügt:

"(10) § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 6 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 439/2006 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im...

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