Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

84.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.

Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik San Marino zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

(Übersetzung) Erklärung

Gemäß Artikel 38 Absatz 4 des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung1 erklärt die Republik Österreich die Annahme des...

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