Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein samt Note

15.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in englischer und spanischer Sprache1 durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein samt Note

[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Note in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[Note in englischer Sprache siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

[spanischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. September 2003 bei der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 für Österreich mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.

Ferner haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:

Algerien
Australien
Belgien
Brasilien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Irland
Israel
Italien
Kroatien
Libanon
Luxemburg
Malta
Marokko
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Mexiko
Moldau
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Peru
Portugal
Rumänien
Russische Föderation
Schweden
Schweiz
Serbien und Montenegro
Slowakei
Slowenien
Spanien
...

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