Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert wird

317. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert wird

Auf Grund des § 74 Abs. 3 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 ? TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2018, wird verordnet:

Die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl. II Nr. 64/2014, wird wie folgt geändert:

Die Anlage wird durch die...

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