Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes mit der die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung - VwGH-EVV) geändert wird

12. Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes mit der die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung ? VwGH-EVV) geändert wird

Auf Grund der §§ 24a und 73 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 ? VwGG, BGBl. Nr. 10/1985 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2019 wird nach Anhörung der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes verordnet:

Die VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung ? VwGH-EVV, BGBl. II Nr. 360/2014, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 421/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 2 werden das Zitat ?BGBl. I Nr. 33/2013? und in § 1 Abs. 4 das Zitat ?BGBl. I Nr. 50/2016? jeweils durch das Zitat ?BGBl. I Nr. 104/2018? ersetzt.

2. Nach § 5 wird folgender § 5a samt Überschrift eingefügt:

?Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Gerichtshof der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren

§ 5a.

In Vorabentscheidungsverfahren können Ausfertigungen des Verwaltungsgerichtshofes gemäß Beschluss des...

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