Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Steuerassistenz (Steuerassistenz-Ausbildungsordnung) erlassen werden

71. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Steuerassistenz (Steuerassistenz-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Steuerassistenz

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Steuerassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Steuerassistent bzw. Steuerassistentin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Steuerassistent/die Steuerassistentin über folgende berufliche Kompetenzen:

1. Fachliche Kompetenzbereiche:
a) Rechnungswesen
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin führt vielfältige Arbeiten im Rechnungswesen auf Grundlage seiner/ihrer Kenntnisse in den einzelnen Teilbereichen des Rechnungswesens und der Verfahren zur Erfolgsermittlung durch. Er/sie berücksichtigt bei der Bearbeitung seiner/ihrer Aufgaben grundlegende rechtliche Bestimmungen (wie zB des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Bürgerlichen Rechts, des EStG, des KStG, des UGB). Rechtliche und betriebsinterne Vorgaben zur Geldwäscheprävention werden vom Steuerassistenten/von der Steuerassistentin bei der Durchführung seiner/ihrer Aufgaben eingehalten und bei Verdacht auf Geldwäsche setzt er/sie entsprechende Maßnahmen.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören die Belegorganisation und Prüfung von Belegen sowie die Verbuchung von Geschäftsfällen. Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin ist in der Lage, Problematiken im Zusammenhang mit dem Belegkreislauf zu erkennen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben zu setzen. Er/sie wirkt bei der Erstellung der Rohbilanz mit, kann Berechnungen und Buchungen im Zusammenhang mit dem Anlagenverzeichnis und mit der Waren- und Materialverrechnung durchführen, Forderungsabschreibungen und -bewertungen erfassen sowie Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen verbuchen und an deren Erfassung mitwirken. Ebenso kann er/sie steuerliche Mehr-Weniger-Rechnungen vorbereiten. Außerdem ist der Steuerassistent/die Steuerassistentin in der Lage, den Zahlungsverkehr abzuwickeln.
Er/sie kann Personalverrechnungs-Abrechnungsbelege interpretieren, Personalabrechnungen erstellen sowie die im Rahmen der Personalverrechnung notwendigen Meldungen erledigen. Darüber hinaus kann er/sie die monatliche Personalverrechnung in die Buchhaltung übernehmen.
b) Abgabenrecht
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin verfügt über grundlegende Kenntnisse über das österreichische Abgabensystem. Er/sie ist in der Lage, Vorschriften der BAO und des Finanzstrafrechts sowie grundlegende Bestimmungen des UStG, EStG und KStG bei der Durchführung seiner/ihrer Aufgaben zu berücksichtigen.
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin kann die wichtigsten Umsatzsteuerregeln in Bezug auf Inlandsein- und -verkäufe sowie Auslandsein- und -verkäufe anwenden. Darüber hinaus fallen die Ermittlung der USt-Zahllast, das Ausfüllen des Umsatzsteuerformulars und die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung in sein/ihr Aufgabengebiet. Außerdem ist er/sie in der Lage, Umsatzsteuerbescheide zu überprüfen.
Er/sie kann bei Einkommensteuererklärungen mitwirken, die Einkommensteuer ermitteln und Einkommensteuerbescheide überprüfen.
In sein/ihr Aufgabengebiet fällt ebenso die Überwachung der Einhaltung von Fristen (zB Frist zur Abgabe der Steuererklärung, Beschwerdefristen). Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin ist in der Lage, Abweichungen von Bescheiden zu erkennen, bei der Erstellung von Anträgen und Einsprüchen mitzuwirken und Beschwerdeentwürfe zu verfassen. Er/sie verfügt über Kenntnisse über den Instanzenzug und über die grundlegenden Rechte und Pflichten von Parteien im Abgabeverfahren.
c) Fachspezifisches digitales Arbeiten
Der Steuerassistent/die Steuerassistentin arbeitet mit speziellen Programmen und Applikationen (finanzverwaltungsspezifische Programme oder betriebsspezifische Programme für Rechnungswesen oder Personalverrechnung sowie e-Government-Tools, FinanzOnline, ELDA etc.). Er/sie ist unter anderem in der Lage, diese Programme und Applikationen zur Kommunikation zu nutzen und Ergänzungsersuchen zu versenden oder zu beantworten sowie Dokumente elektronisch zu übermitteln.
In das Aufgabengebiet des Steuerassistenten/der Steuerassistentin fällt außerdem die Verwaltung und Wartung von Grunddaten sowie die Archivierung von Schriftstücken in elektronischer Form. Er/sie ist in der Lage, im betriebsspezifischen Dokumentenmanagementsystem elektronische Kundendaten anzulegen und zu verwalten sowie Unterlagen von Kunden elektronisch abzulegen und aufzufinden.
d) Office-Management
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin erfüllt auch Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Kommunikation. Dazu zählt auch der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr. Außerdem ist er/sie in der Lage das Terminmanagement zu übernehmen und eine Kassa zu führen.
Darüber hinaus verfügt er/sie über Kenntnisse des Beschaffungswesens. Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin kann Anfragen tätigen und Angebote einholen sowie Preise bzw. Konditionen miteinander vergleichen. Er/Sie ist in der Lage, Bestellungen und Beauftragungen durchzuführen, Lieferungen mit dem Auftrag vergleichen und Rechnungen zu kontrollieren.
e) Marketing
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin verfügt über Kenntnisse des Marketings und beteiligt sich an der Gestaltung betrieblicher Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge). Darüber hinaus arbeitet er/sie am Außenauftritt des Betriebs mit.
2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Steuerassistent/die Steuerassistentin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
c) Digitales Arbeiten
Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Steuerassistent/Die Steuerassistentin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann?
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann?

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung
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