Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den vorläufigen Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 18. März 2020 Teil II

101. Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den vorläufigen Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst

101. Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den vorläufigen Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst

§ 1.

Auf Grund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) und der damit verbundenen Notwendigkeit zu vorausschauenden militärischen Veranlassungen verfüge ich nach § 23a Abs. 2 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 102/2019, den vorläufigen Aufschub der Entlassung aus dem Grundwehrdienst (Aufschubpräsenzdienst). Dieser...

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