Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird

119. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird

Aufgrund des § 8 Abs. 2 des Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 523/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2017, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG, BGBl. II Nr. 272/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 155/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Z 1 wird der Betrag von ?132 Euro? durch den Betrag von ?146 Euro? ersetzt.

2. In § 1 Z 2 lit. a wird der Betrag von ?110 Euro? durch den Betrag von ?121 Euro? ersetzt.

3. In § 1 Z 2 lit. b wird der Betrag von ?99 Euro? durch den Betrag von ?109 Euro? ersetzt.

4. § 3 Abs. 1 lautet:

?(1) Die Aufsichtspersonen erhalten für jede begonnene Stunde ihrer Tätigkeit

1. bei der in § 1 Z 2 genannten Prüfung eine Vergütung von 12 Euro;
2. bei den in § 2 Z 1 und 2 genannten Prüfungen eine Vergütung von 11 Euro.?

5. In § 3 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von ?26 Euro? durch den Betrag von ?29 Euro? ersetzt.

6. In § 4 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag von ?154 Euro? durch den Betrag von ?170 Euro? ersetzt.

7. In § 4 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag von ?132 Euro? durch den Betrag von ?146 Euro...

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