Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

170. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

Auf Grund des § 23 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ? WGG, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird verordnet:

Die Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl. Nr. 523/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 366/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

?(1a) Sämtliche sich aus den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie 2020 ergebende Änderungen der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Begleitumstände sind entsprechend zu...

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