Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird

187. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird

Aufgrund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 146/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 645 Abs. 2 werden im zweiten Halbsatz das Datum ?30. April 2020? durch das Datum ?30. Juni 2020? und das Datum ?1. Mai 2020? durch das Datum ?1. Juli 2020? ersetzt.

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