Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird

242. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird

Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 87/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 233/2020, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

?(4a) Die neue Anlage ?E? in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 242/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.?

2. Die Anlage ?E? wird durch die neue Anlage ?E? ersetzt.

Anschober

BGBl. II Nr. 242/2020

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT