Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Änderung der Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden

240. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Änderung der Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden

Auf Grund des § 12 Abs. 1 Z 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2019, wird die Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden, BGBl. II Nr. 118/2020, wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge ?während der Wochenend- und Feiertagsruhe? durch die Wortfolge ?an Samstagen bis 22 Uhr? ersetzt.

2. In § 2 Abs. 1 wird der Ausdruck ?Wochenend- oder Feiertagsruhe? durch den Ausdruck ?Wochenendruhe? ersetzt.

3. In § 4 wird das Datum...

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