Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienststellen geändert wird

249. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienststellen geändert wird

Auf Grund des Art. 66 Abs.1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr.1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten, BGBl. Nr. 54/1995 in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 245/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden, BGBl. II Nr. 33/2020, wird...

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