Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung betreffend die Schulordnung geändert wird

256. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung betreffend die Schulordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 181/2005, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 wird nach Z 4 folgende Z 4a eingefügt:

?4a. an ganztägigen Schulformen am Betreuungsteil, zu dem er angemeldet ist,?

2. In § 2 Abs. 6 erster Satz wird die Wendung ?bestimmt die Hausordnung? durch die Wendung ?entscheidet die Schulleitung? ersetzt.

3. In § 2 Abs. 6 zweiter Satz wird nach der Wendung ?Dabei ist? die Wendung ?von der Schulleitung ? unbeschadet der §§ 3 Abs. 4 und 9 Abs. 3a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985 ?? eingefügt.

4. Dem § 2 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

?Dies ist gemäß § 79 Abs. 1 SchUG kundzumachen.?

5. In § 4 Abs. 4, § 7 und § 10 wird das Wort ?eigenberechtigt? jeweils durch das Wort ?volljährig? ersetzt.

6. Im Schlussteil des § 8 Abs. 1 wird die Wendung ?Schulbehörde erster Instanz? durch die Wendung ?zuständigen Schulbehörde? ersetzt.

7. In § 9 Abs. 1 wird das Wort ?schulbezogene? durch...

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