Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie (Buchbindetechnik und Postpresstechnologie-Ausbildungsordnung)

274. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie (Buchbindetechnik und Postpresstechnologie-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2020, wird verordnet:

Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie

§ 1.

(1) Der Schwerpunktlehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.

(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil müssen ein oder zwei der folgenden Schwerpunkte ausgebildet werden:

1. Buchbinder/Buchbinderin
2. Buchfertigungstechnik
3. Postpresstechnologie

(3) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Buchbindetechniker und Postpresstechnologe, Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin) zu bezeichnen.

(4) Alle auszubildenden und absolvierten Schwerpunkte sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil

§ 2.

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten ausführen zu können:

1. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ? Schwerpunkt Buchbinder/Buchbinderin:
a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
b) manuelles und maschinelles Schneiden, Falzen, Zusammentragen und Kollationieren,
c) Herstellen von Vorsätzen sowie manuelles und maschinelles Heften und Kleben,
d) Vorbereiten und Leimen von Buchblöcken mit unterschiedlichen Leimen,
e) Beschneiden von Buchblöcken sowie manuelles und maschinelles Buchrunden und Abpressen,
f) Ausführen unterschiedlicher Ausstattungsarbeiten wie Schnittverzierungen und Kapitalen,
g) Herstellen von Buchdecken aus unterschiedlichen Materialien sowie Prägungen ausführen,
h) Herstellen von Deckenbänden durch Einhängen, Anpappen und Einpressen,
i) Reparieren von Büchern unter Einsatz geeigneter Techniken (zB durch Reinigen, Fehlstellen ergänzen usw.) und Materialien,
j) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
k) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
l) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
m) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
n) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
o) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
2. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ? Schwerpunkt Buchfertigungstechnik:
a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
b) Herstellen von Stärke- sowie Musterbänden von sämtlichen Broschurenarten und Hardcoverbänden,
c) Bedienen und Überwachen der automatisierten Maschinen zum Schneiden, Stanzen, Bohren, Prägen, Rillen, Perforieren, Falzen und Zusammentragen,
d) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Maschinen zur Buchblockbildung (zB Fadenheft- und Fadensiegelmaschinen) und Buchblockbearbeitung,
e) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Maschinen zur Herstellung von Buchdecken (zB Buchdeckenautomaten), Buchdeckenverzierung (zB Prägepressen) sowie von Bucheinhängemaschinen,
f) rechnergestütztes Steuern der Produktion, Durchführen von Prozesskontrollen sowie Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
g) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
h) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
i) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
j) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
k) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
l) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
m) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.
3. Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ? Schwerpunkt Postpresstechnologie:
a) Durchführen der Eingangskontrolle, materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
b) Herstellen von Stärke- sowie Musterbänden von Akzidenzprodukten und Broschuren,
c) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Schneide-, Stanz-, Bohr-, Präge-, Rill-, Perforier-, Falz- und Zusammentragmaschinen und Zusatzaggregaten,
d) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Endverarbeitungsmaschinen,
e) Auswählen, Einrichten und Rüsten sowie Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von Sammelheftanlagen,
f) Anwenden von speziellen Fertigungstechniken in der Druckweiterverarbeitung wie zB Perforieren, Nummerieren, Fälzeln, Blockleimen (zB Schreibblöcke), Bohren, Spiralisieren, Kleben und Trennen von Garnituren (zB Lieferscheinbücher, Formulargarnituren) usw.,
g) rechnergestütztes Steuern der Produktion, Durchführen von Prozesskontrollen sowie Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
h) Warten und Pflegen von Maschinen sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
i) Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie materialgerechtes Verpacken und Lagern,
j) Verwenden von branchenspezifischen Tabellenkalkulations- und Datenbankprogrammen sowie Aufbereiten und Optimieren von Adressdaten (Adressiersysteme) nach Verteilervorgaben
k) Erstellen von Aufstellungen und Lieferbegleitpapieren wie zB Paletteninhaltsübersichtlisten, Bundzettel, Palettenzettel, Lieferscheine sowie Ausstellen und Weiterleiten von Versanddokumenten
l) Auswahl der kostenoptimierten Versandart sowie Vorbereiten von Verpackungseinheiten zum Versand unter Beachtung der Transportart und der Transportvorschriften
m) Anwenden verschiedener Techniken des Beifügens und Konfektionierens,
n) Herstellen von adressierten, personalisierten und zielgruppenorientierten Produkten und deren Vorbereitung für den Versand,
o) Einrichten, Bedienen und Überwachen von Paketiersystemen, Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Paketiersystemen
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards.

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

(3) Gemeinsame Kompetenzen:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Der Lehrbetrieb
1.1 Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes ? ? ?
1.2 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche ? ?
1.3 Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kunden-kreises des Lehrbetriebes ?
1.4 Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
1.5 Kenntnis der und Mitwirken bei der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden ?
1.6 Kenntnis des Datenschutzes sowie Geheimhalten von Kundendaten
1.7 Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation Kenntnis und Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation
1.8 Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
1.9 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
1.10 Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
1.11 Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und
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