Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung) geändert wird

297. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung) geändert wird

Auf Grund des § 11 Abs. 7 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2019 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 113/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), BGBl. II Nr. 74/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 103/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

?(2) Der Beirat kann Empfehlungen hinsichtlich folgender Gegenstände erstatten:

1. der methodischen und inhaltlichen Gestaltung von Lehrgängen;
2. der Einführung neuer Lehrgänge;
3. der Abstimmung von Lehrgängen auf einen längeren Zeitraum;
4. Maßnahmen zur Sicherstellung der einheitlichen Beurteilung von Prüfungsleistungen.?

2. In § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Beistrich und die Wortfolge ?die den Zugang zur Ausbildung und die Durchführung einzelner Lehrgänge, Seminare und...

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