Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2020/2021

307. Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2020/2021

Inhaltsverzeichnis

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Präambel
1. AbschnittDarstellung des Ist?Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2019)
§ 1. Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 2. Darstellung der Frauenquote
§ 3. Verwendung im Prüfungsdienst
§ 4. Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 5. Aus? und Weiterbildung
§ 6. Bewerbungen
§ 7. Arbeitszeitregelung
§ 8. Unterrepräsentation
§ 9. Kommissionen und Arbeitsgruppen
2. AbschnittDarstellung des Soll?Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
§ 10.
3. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2025 und verbindliche Vorgaben
§ 11. Fluktuation und Prognose
§ 12. Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2021 gemäß § 11a Abs. 3 B?GlBG
4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B?GlBG
§ 13. Organisation
§ 14. Aufnahme und beruflicher Aufstieg
§ 15. Aus? und Fortbildung
§ 16. Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter?Karenzgesetz karenzierten Bediensteten
§ 17. Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 18. Sprachliche Gleichbehandlung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes?Gleichbehandlungsgesetzes (B?GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verlautbart:

Präambel

Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.

Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Strategie, in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.

Dem Frauenförderungsplan 2020/2021 liegt die in § 11 Abs. 2 B?GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.

Der Rechnungshof weist im Jahr 2019 bei 301 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 49,8 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in den Verwendungsgruppen A1 und A2 zusammensetzt, ist der %?Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1996/1997 auf mehr als das Dreifache angestiegen (von 14,7 % auf 44,6 %).

1. AbschnittDarstellung des Ist?Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2019) Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

§ 1.

Der Frauen? und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs- gruppe Frauen Männer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
A1 102 44,7 126 55,3 228
A2 10 45,5 12 54,5 22
A3 35 81,4 8 18,6 43
A4 0 0,0 0 0,0 0
A5 1 50,0 1 50,0 2
A6 0 0,0 0 0,0 0
A7 2 33,3 4 66,7 6
gesamt 150 49,8 151 50,2 301

Darstellung der Frauenquote

§ 2.

Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei 49,8 %, was eine Steigerung gegenüber 2017 (47,6 %) bedeutet.

Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 44,7 % zum Stichtag 31. Dezember 2019 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2018/2019 waren es noch 41,9 %. In der Verwendungsgruppe A2 stieg der Anteil leicht von 44 % auf 45,5 %.

Verwendung im Prüfungsdienst

§ 3.

Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 301 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 249 im Prüfungsdienst tätig; 111 Prüferinnen (44,6 %) stehen 138 Prüfern (55,4 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2018/2019: 41,7 % bzw. 58,3 %).
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplans 1996/1997 mehr als verdreifacht hat.

Frauenförderungs-plan Prüferinnen Prüfer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
1996/1997 35 14,7 203 85,3 238
1998/1999 46 19,0 196 81,0 242
2000/2001 53 21,5 194 78,5 247
2002/2003 59 24,0 187 76,0 246
2004/2005 62 26,3 174 73,7 236
2006/2007 72 30,0 168 70,0 240
2008/2009 73 31,1 162 68,9 235
2010/2011 80 32,9 163 67,1 243
2012/2013 86 34,1 166 65,9 252
2014/2015 94 37,9 154 62,1 248
2016/2017 101 40,7 147 59,3 248
2018/2019 105 41,7 147 58,3 2
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