Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

306. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

Auf Grund des § 23 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ? WGG, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird verordnet:

Die Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl. Nr. 523/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 175/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

?(1a) Sämtliche sich aus den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergebende Änderungen der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die daraus im Geschäftsjahr 2020 resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Begleitumstände sind entsprechend zu berücksichtigen. Kommen die Geschäftsführung und Verwaltung einer Bauvereinigung ihrer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den Bewohnern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern nach, im Gefolge der...

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