Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

312. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

Auf Grund des § 86a der Bundesabgabenordnung ? BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2020, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus, BGBl. II Nr. 121/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

  1. Das Datum ?31. Mai 2020? wird durch das Datum ?30. September 2020? ersetzt.

    b Der Strichpunkt am Ende der Z 5 wird durch einen Punkt ersetzt.

  2. Die Z 6 bis 8 entfallen.

    2. Der Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)? und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

    ?(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr...

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