Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der die Ergänzungsregisterverordnung 2009 (ERegV 2009) geändert wird

317. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der die Ergänzungsregisterverordnung 2009 (ERegV 2009) geändert wird

Auf Grund des 2. bis 4. Abschnitts, insbesondere § 6 Abs. 4, des E-Government-Gesetzes ? E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2018 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundeskanzlers über das Ergänzungsregister (Ergänzungsregisterverordnung 2009 ? EregV 2009), BGBl. II Nr. 331/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 14 lautet:

?§ 14.

Das ERsB dient dem Nachweis der eindeutigen Identität Betroffener und macht bereits bestehende Vollmachtsverhältnisse elektronisch ersichtlich.?

2. In § 15 wird der Klammerausdruck ?(§§ 7 Abs. 5, 12 Abs. 5 und 14 Abs. 2)? durch den...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT