Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird

358. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird

Auf Grund des § 25 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, BGBl. II Nr. 263/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 354/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Z 3 wird das Wort ?berücksichigungswürdigen? durch das Wort ?berücksichtigungswürdigen? ersetzt.

2. In Anlage A1 wird nach dem Wort ?Spanien? die Wortfolge ?? nur die Balearischen Inseln und die Kanaren? eingefügt.

3. In Anlage A2 wird nach dem Wort ?Serbien? die Wortfolge ?Spanien (mit Ausnahme der Balearischen Inseln und der Kanaren)? eingefügt.

4. In § 7 wird...

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