Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

135. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kongo am 11. Dezember 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2019) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. a für Kongo mit 1. April 2020 in Kraft getreten.

Gemäß den Art. 6 und 23 des Übereinkommens hat Kongo als zentrale Behörde und als zuständige Behörde das ?Ministry of Social Affairs, Directorate-General of Social Affairs? (Ministerium für soziale Angelegenheiten, Generaldirektion für...

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