Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

126. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 94/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 202/2019), auf Jersey notifiziert.

Edtstadler

BGBl. III Nr. 126/2020

Bundeskanzleramt -...

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