Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 11. September 2020 Teil III

138. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

138. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in slowenischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens wurden am 27. Juli bzw. 17. August 2020 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 9 mit 1. Oktober 2020 in Kraft.

Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idF BGBl. I Nr. 14/2019, wird verordnet:

Die Kundmachung aller Anlagen dieses Abkommens hat durch Auflage beim...

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