Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird

404. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 des Konsulargesetzes, BGBl. I Nr. 40/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung ? KonsV), BGBl. II Nr. 327/2019, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

?Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung ? KonsV)?

2. Dem Text des § 3 wird die Absatzbezeichnung ?(1)? vorangestellt. Folgender neuer Abs...

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