Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 geändert wird

461. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 geändert wird

Aufgrund der §§ 6, 55a, 58 bis 64 und § 132c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. 242/1962, der §§ 82l und 82m des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, der §§ 72a und 72b des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997 sowie der §§ 16d und 16e des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, jeweils zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2020, des § 42 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2020 und des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20, BGBl. II Nr. 167/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 293/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird die Wendung ?und den Herbsttermin 2020? durch die Wendung ?, den Herbsttermin 2020 und den Wintertermin 2021? ersetzt.

2. In § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 wird die Wendung ?und im Herbsttermin 2020? durch die Wendung ?, im Herbsttermin 2020 und im Wintertermin 2021? ersetzt.

3. In § 6 Abs. 4 wird im ersten Satz nach der Wortfolge ?abschließender Arbeiten? die Wortfolge ?des Haupttermins 2020? eingefügt.

4. Dem § 8 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

?Die Auswahl der Klausurprüfung und der mündlichen Prüfungsgebiete...

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