Verordnung des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Steuerstatistik-Verordnung geändert wird
477. Verordnung des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Steuerstatistik-Verordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1 sowie 10 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Die Steuerstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 229/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 252/2011, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Verordnung lautet:
?Verordnung des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Statistik der Lohn-, Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie Transferzahlungen (Steuerstatistik-Verordnung)?
2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
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Z 1 lautet:
?1. Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 174 vom 26.06.2013 S. 1, und? -
Z 2 lautet:
?2. Verordnung (EU) Nr. 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 327 vom 17.12.2019 S. 1? -
Z 3 entfällt.
3. In § 7 wird die Wortfolge ?, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft? samt Satzzeichen gestrichen sowie das Wort ?haben? durch das Wort ?hat? ersetzt.
4. § 11 wird wie folgt geändert:
-
Z 1 lautet:
?1. Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 174 vom 26.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1342/2015, ABl. Nr. L 207 vom 04.08.2015 S. 35;? -
Z 2 lautet:
?2. Verordnung (EU) Nr. 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, ABl. Nr. L 327 vom 17.12.2019 S. 1;? -
Z 3 entfällt, die bisherigen Z 4 bis 6 erhalten die Bezeichnungen ?3.? bis ?5.?.
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In Z 3 wird vor dem ersten Beistrich der Ausdruck ?? EWStV 2010? eingefügt.
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In Z 4 wird der Ausdruck ?135/2009? durch den Ausdruck ?104/2019? ersetzt.
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In Z 5 wird der Ausdruck ?125/2009? durch den Ausdruck ?100/2018? ersetzt.
5. §...
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