Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977

182. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Oktober 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Art. 13 des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 revidiert in...

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