Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

186.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

[Vertragstext in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Vertragstext in französischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 22. Jänner 2021 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden bis zum 24. Oktober 2020 folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt:

Antigua und Barbuda, Bangladesch, Belize, Bolivien, Botsuana, Cook Inseln1, Costa Rica, Dominica, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Gambia, Guyana, Heiliger Stuhl, Honduras, Irland, Jamaika, Kasachstan, Kiribati, Kuba1, Demokratische Volksrepublik Laos, Lesotho, Malaysia...

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