Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens geändert wird

531. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens geändert wird

Gemäß § 211 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung ? BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens, BGBl. II Nr. 179/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 Z 1 lautet:

?1. die in Abs. 1 für die Erteilung genannten Voraussetzungen nach Mandatserteilung nicht mehr vorliegen,?

2. In § 5 Abs. 2 Z 2 wird am Ende des Satzes das Wort ?oder? durch einen Beistrich ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 Z 3 wird der Punkt durch das Wort ?oder? ersetzt.

4. Nach § 5 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

?4. der Abgabepflichtige verstorben ist. Diesfalls endet die Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats mit dem Todestag.?

5. Der Text des § 10 erhält...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT