Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 1/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

194. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 1/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID (BGBl. III Nr. 42/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2020) haben folgende weitere RID-Vertragsstaaten unterzeichnet:

RID-Vertragsstaaten: Datum der
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